Publizistische Erwähnungen / Arbeitsproben
Sollte über Ihre Arbeit berichtet worden sein, so empfiehlt es sich dieses auf der „Dritten Seite“ zu erwähnen. Gleiches gilt für Publikationen, die Sie selbst erstellt haben oder an denen Sie entscheidenden Anteil gehabt haben, zum Beispiel Websites, Unternehmenspublikationen, Prospekte oder Flyer.
Haben Sie an den Kommunikationsmitteln zur Vermarktung eines Produktes maßgeblich mitgewirkt, sollten Sie dies ebenfalls auf der "Dritte Seite" vermerken und dies beispielhaft im Vorstellungsgespräch präsentieren (nicht mitschicken!).